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   BGH, 05.02.1965 - 4 StR 510/64   

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https://dejure.org/1965,4532
BGH, 05.02.1965 - 4 StR 510/64 (https://dejure.org/1965,4532)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1965 - 4 StR 510/64 (https://dejure.org/1965,4532)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1965 - 4 StR 510/64 (https://dejure.org/1965,4532)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Belehrung über die Möglichkeit der Verweigerung der Beeidigung des Zeugnisses - "Zeugen vom Hörensagen" als Beweismittel ohne Verletzung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Erfüllung des Tatbestandes der kupplerischen Zuhälterei nach § 181 a Abs. ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 05.02.1965 - 4 StR 510/64
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH NJW 1952, 153 Nr. 27 a.E.; BGHSt 17, 382), daß auch "Zeugen vom Hörensagen" als Beweismittel benutzt werden dürfen, ohne den in den §§ 249, 250 StPO in Erscheinung tretenden Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme zu verletzen.
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 67/51

    Verwertung von ausserhalb einer früheren Vernehmung gemachten Äusserungen eines

    Auszug aus BGH, 05.02.1965 - 4 StR 510/64
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH NJW 1952, 153 Nr. 27 a.E.; BGHSt 17, 382), daß auch "Zeugen vom Hörensagen" als Beweismittel benutzt werden dürfen, ohne den in den §§ 249, 250 StPO in Erscheinung tretenden Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme zu verletzen.
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Auszug aus BGH, 05.02.1965 - 4 StR 510/64
    Aus den Urteilsgründen ergibt sich nichts dafür, daß das Landgericht bei der Ausübung des Ermessens von fehlerhaften Erwägungen ausgegangen wäre (vgl. zu alledem BGHSt 1, 175, 180 ff) [BGH 18.05.1951 - 1 StR 173/51].
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63

    Verfahrenswidrigkeit der Vereidigung einer Zeugin - Sinn und Zweck des § 181a

    Auszug aus BGH, 05.02.1965 - 4 StR 510/64
    Daß das Landgericht nicht beachtet hat, daß die in § 181 a StGB geregelte Zuhälterei keinen einheitlichen Straftatbestand enthält, sondern daß es sich um zwei getrennte, verschieden gestaltete Begehungsformen handelt, die in Tateinheit stehen können (vgl. BGHSt 19, 107, 109) [BGH 17.09.1963 - 1 StR 300/63], beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 11.10.1963 - 4 StR 384/63
    Auszug aus BGH, 05.02.1965 - 4 StR 510/64
    Daß es sich bei den Beziehungen zu der B. um ein auf längere Dauer geplantes Verhältnis handelte (vgl. BGH NJW 1964, 116), konnte dem Landgericht angesichts des festgestellten Sachverhalts nicht zweifelhaft erscheinen.
  • RG, 07.06.1912 - II 399/12

    1. Ist der Grund, daß dem Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung für

    Auszug aus BGH, 05.02.1965 - 4 StR 510/64
    Das kann indessen die Revision nicht begründen, da die Strafkammer die Zeugin nicht vereidigt hat und deshalb keine Notwendigkeit zur Belehrung bestand (so schon RGSt 46, 114, 116).
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